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BSG, 19.12.2014 - B 8 SO 27/14 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage; Erkennbarkeit eines Verfahrensfehlers; Umfang der Darlegungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage; Erkennbarkeit eines Verfahrensfehlers; Umfang der Darlegungspflicht
- rechtsportal.de
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - rechtsportal.de
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3
Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- SG Darmstadt - S 17 SO 47/08
- LSG Hessen, 19.02.2014 - L 4 SO 164/10
- BSG, 19.12.2014 - B 8 SO 27/14 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 19.12.2014 - B 8 SO 27/14 B
Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese noch nicht geklärt ist, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65). - BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 19.12.2014 - B 8 SO 27/14 B
Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).